Videoüberwachungsinformationen

gemäß der EU-Verordnung Nr. 679/2016 und der Anordnung der Aufsichtsbehörde vom 08.04.2010

  1. Personalien

PMR System Group S.r.l.s.u. mit Sitz Bertacciola, 41 – 20813 Bovisio Masciago (MB), Italien  C.F./ USt-IdNr. IT 0538959560961 in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortlicher gemäß und für die Zwecke des Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 679 vom 27. April 2016 „Allgemeine Verordnung über den Datenschutz“ und Ziffer 3.1 der Anordnung der Datenaufsichtsbehörde vom 08.04.10 teilt hierbei mit, dass im Hauptsitz in Via Bertacciola, 41 – 20813 Bovisio Masciago (MB), Italien ein System für die Videoüberwachung und Bildaufzeichnung gebraucht wird. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung.

  1. Zweck der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Interessenten, insbesondere die Bildaufzeichnungen, werden ausschließlich zum Schutz des Unternehmensvermögens erhoben wie z. B. Verhinderung von Diebstahl, Raub, Beschädigung, Aggressionen und Vandalismus.

  1. Verarbeitungsmethode

Die Daten werden von PMR System Group S.r.l.s.u. unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und des Datenschutzes elektronisch verarbeitet, nur für die in Absatz 2 genannten Aktivitäten zum Schutz der Vermögenswerte gemäß folgender Grundsätze:

  • Zulässigkeit der Verarbeitung. Die Verarbeitung der Daten durch Videoüberwachung erfolgt nach dem Prinzip der Korrektheit (Einhaltung der geltenden Gesetze mit ausgewogenen Verfahren unter Berücksichtigung verschiedener Interessen), für spezifische und legitime Zwecke (Zwecke der Sicherheit und des Schutzes des Unternehmensvermögens). Die Anlagen werden in voller Übereinstimmung mit Art. 4 des Arbeitsgesetzes (Gesetz 300/70) betrieben.
  • Notwendigkeit der Verarbeitung. PMR System Group S.r.l.s.u. verpflichtet sich, den Grundsatz der Notwendigkeit der Behandlung zu respektieren und somit Exzesse und Entlassungen zu vermeiden.
  • Verhältnismäßigkeit der Behandlung. Die erhobenen Daten sind diejenigen, die zur Erreichung der in Absatz 2 genannten Zwecke unbedingt erforderlich sind.
  • Mindestangaben gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679. Der Interessent wird durch Schilder an den videoüberwachten Stellen ordnungsgemäß über die Verarbeitung informiert. Diese Schilder verweisen auf die in Art. 3 der Verordnung vom 8. April 2010 genannten Informationen.
  • Speicherzeiten der Bilder. Das aufgenommene Bildmaterial wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung vom 8. April 2010 für einen Zeitraum von höchstens 24 Stunden und 48 Stunden an Feiertagen aufgezeichnet und gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die aufgenommenen Bilder von ihren elektronischen Medien gelöscht.
  • Weiterleitung an Dritte oder Verbreitung von Daten. Die betreffenden Daten werden nicht weitergegeben und nicht verbreitet, es sei denn, sie werden der Justizbehörde oder der Kriminalpolizei auf ausdrücklichen Wunsch hin übermittelt.
  • Übertragung ins Ausland. Personenbezogene Daten werden innerhalb der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet.
  • Einverständnis. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Interessenten gemäß Art. 6. 2. 2. der Anordnung vom 8. April 2010 und Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 679 „Allgemeine Datenschutzverordnung“ vom 27. April 2016. Sollten Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen, ist es für Sie nicht möglich, die Struktur zu betreten.
  1. Benennung der Verantwortlichen und der zur Verarbeitung berechtigten Personen

Der Datenverantwortliche benennt schriftlich die Datenverarbeiter und die mit der Verarbeitung beauftragten Personen, die sowohl befugt sind, die Räumlichkeiten, in denen sich die Kontrollstationen befinden zu betreten als auch die Systeme zu nutzen und wenn es für die verfolgten Zwecke unerlässlich ist, die Bilder anzusehen und/oder eine Kopie davon anzufertigen, gemäß der Bestimmungen Art. 3.3.2 der Verordnung vom 8. April 2010. Die von den Verantwortlichen vollständige und kontinuierlich aktualisierte Liste kann im Hauptsitz des Inhabers eingesehen werden.

  1. Rechte des Interessenten

Jeder Interessent hat das Recht, die in den Art. 15 und 22 der EU-Verordnung 679/2016 vorgesehenen Rechte jederzeit im Rahmen der Bestimmungen des Art. 3.5 der Anordnung vom 08.04.2010 mittels eines

  • Antrags in Form von einem Einschreibebrief mit Rückschein auszuüben mit der Zusendung an: PMR System Group S.r.l.s.u. – Via Bertacciola, 41 – 20813 Bovisio Masciago (MB), Italien
  • oder mittels einer E-Mail an: privacy@pmr.it

Diese Informationen können dann mündlich oder schriftlich durch weitere Elemente und Angaben ergänzt werden, um dem Informationsbedarf der Interessenten am besten gerecht zu werden und der Entwicklung der Vorschriften zu entsprechen.

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